Dienstag, 24. Februar 2009

Traktanden korrekt traktandiert!

Dies stellt sich als schwieriger heraus, als ich eigentlich dachte. Wir halten am Freitag die erste ordentliche Generalversammlung eines neuen Vereins ab und tun uns als Vorstand nun irgendwie ziemlich schwer, eine korrekte Traktandenliste zusammenzukriegen. Tatsache ist, dass wir bei der Begrüssung eh eine Traktandenänderung vornehmen bzw. vorschlagen müssen, da bei der Einladung zur GV die Statuten vergessen verloren gingen.

Grundsätzlich müssen wir, dies nehme ich nun einfach mal an, das Gründungsprotokoll und die Statuten von der GV genehmigen lassen. Zusätzlich wohl auch die Jahresrechnung 2008, sowie deren Revisorenbericht und den Jahresbericht. Die Problematik, welche uns nun stellt, ist, dass der gesamte Vorstand auch von der GV gewählt, entlastet bzw. bestätigt oder was jetzt nun? Mein Vorschlag wäre folgender:

  1. Begrüssung/Protokoll
  2. Wahl des Tagespräsidenten/Stimmenzähler
  3. Gründungsprotokoll vom 5. Juni 2008
  4. Statuten
  5. Jahresbericht 2008/Ausblick 2009
  6. Jahresrechnung 2008
  7. Revisorenbericht
  8. Wahlen (Vorstand, Revisoren, Präsident)
  9. Anträge
  10. Verschiedenes

Blickt da jemand sattelfest durch? Für Korrekturen der Korrektheit korrekter Traktandenabfolge wegen, wäre ich konkret definitiv sehr dankbar.

3 Kommentare:

Unknown hat gesagt…

..... die gezeigte traktandenliste is' soweit in ordnung und kann so vollzogen werden.....

..... haben die mitglieder die verschiedenen berichte und protokolle vorgängig erhalten.....?
..... wenn nein, dann müssen sie verlesen werden und dann erst kann die versammlung darüber beschliessen ob sie angenommen sind oder nicht.....
..... ist im protokoll der gründungsversammlung die verteilung der vorstandschargen notiert.....?
..... sprich steht dort unmissverständlich drin wer von der grundungsversammlung zum präsidenten, zum vize-präsidenten, etc gewählt wurde.....?
..... weil dann erübrigt sich das mit dem tagespräsidenten, sofern diese funktion in den statuten nicht vorgesehen is', dann is' zumeist auch gleich der vereinspräsident der präsident, der leiter der ordentlichen mitgleiderversammlung.....
..... sind die statuten an der gründungsversammlung angenommen worden, respektive durch die grundungsversammlung genehmigt worden.....?
..... wenn ja, aus der traktandenliste streichen, ausser man hat änderungen zu den statuten, diese sollte man aber besser eher am ende der traktanden behandeln, denn mit der annahme, der genehmigung der änderungen durch die versammlung werden sie auch gleich rechtlich bindend, und unter umständen kann das zu situationen führen, in welchem die versammlung dann beschlussunfähig wird.....
..... wenn die statuten noch nicht genehmigt worden sind durch die versammlung, sprich also komplett neu sind, dann kann es sein, dass der gewählte vorstand handlungsunfähig is', nach annahme der neuen statuten, sprich der vorstand wieder neu bestellt werden muss im rahmen der neuen statuten.....

..... ein punkt der noch fehlt is' das budget für das beginnende vereinsjahr, das alte wird mit der genehmigung der jahresrechnung beendet.....

..... sind in den statuten fristen festgelegt bis wann mitglieder anträge beim vorstand zuhanden der mitgliederversammlung einreichen müssen.....?
..... wenn ja, sollten fristgerecht eingereichte anträge auch entsprechend traktandiert werden.....
..... wenn nein können mitglieder auch erst an der versammlung anträge einbringen, über welche dann agestimmt werden muss.....

schwarzer kafka hat gesagt…

tausend dank dir! wir haben die gv ordentlich über die bühne gebracht - inkl. traktanden und deren änderungen. :-) liebe grüsse

Anonym hat gesagt…

Vielleicht halten die horrenden Praemien ja den einen oder anderen davon ab, sich einen solchen Kampfhund anzuschaffen. Wünschenswert waere das jedenfalls. Bei anderen Hunden hat man halt immer die Qual der Wahl, welche Versicherung man denn nun nimmt. Meiner Erfahrung nach hilft da ein Versicherungsvergleich, beispielsweise auf Rürup Rente, um einen guenstigen Versicherer zu finden. Leider hilft aber auch die beste Haftpflicht nicht dagegen, dass irgendwann vielleicht einmal der Jagdtrieb mit dem geliebten Vierbeiner durchgeht…